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Laut einer Mitteilung des Bundesrates bestätigen die Eingaben im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG), dass eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen nötig sei. Der Bundesrat habe von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, bis September 2017 eine Botschaft zur Änderung des FMG auszuarbeiten, heisst es.

Der Vernehmlassungsbericht zur Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) fasst die Ergebnisse der insgesamt 151 eingegangenen Stellungnahmen zusammen. In deren Mehrzahl wird demnach ein Revisionsbedarf des geltenden Gesetzes anerkannt, weil die technischen und ökonomischen Entwicklungen im äusserst dynamischen Telekom-Markt Anpassungen nötig machten.

Grossmehrheitlich abgelehnt wird gemäss der Aussendung eine Revision des Fernmeldegesetzes in zwei Etappen. Dieser Vorschlag sei gemacht worden, um vorerst die Entwicklungen zu beobachten, bevor die Rahmenbedingungen der künftigen Grundversorgung und die Frage eines technologieneutralen Zugangs zu den Telekommunikationsnetzen diskutiert würden. Verschiedene Vernehmlassungseingaben fordern, dass das Prinzip der Technologieneutralität jetzt im Fernmeldegesetz verankert werde.

Die Vernehmlassung ist damit nicht im Sinne von Swisscom ausgefallen. Der Telekom-Marktführer hat bisher stets versucht, die Überarbeitung des Gesetzes zu verhindern. Auch beim Zugang zum Glasfasernetz muss Swisscom einen Dämpfer hinnehmen, denn die Etappierung der Gesetzesrevision wurde gestrichen.

Auf breite Ablehnung ist die in die Vernehmlassung geschickte Eingriffsmöglichkeit von Amtes wegen für die Comcom gestossen. Die weiteren Änderungsvorschläge wurden differenziert beurteilt. Zahlreiche Stellungnahmen gingen zum Thema Netzneutralität ein.

Das UVEK werde nun bis Anfang Herbst 2017 eine Botschaft und eine Gesetzesvorlage erarbeiten, welche den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung trage. Sie sollen den Konsumenten- und Jugendschutz stärken, unter anderem in der Bekämpfung missbräuchlicher Werbeanrufe oder der Kinderpornographie, sowie mit der Einführung von Massnahmen, um die Preise beim Roaming zu begrenzen, heisst es. Konkrete Vorschläge würden auch bei der Transparenzpflicht zur Netzneutralität und bezüglich einer Regelungsmöglichkeit des Bundesrats hinsichtlich des Zugangs zu neuen Netztechnologien im Falle einer Marktbeherrschung erarbeitet. Auch sollen die Fernmeldedienstanbieter administrativ entlastet, die Nutzung von Frequenzen flexibilisiert und der Zugang zu Gebäudeinstallationen und Verzeichnisdaten verbessert werden. Schliesslich brauche es modernere Normen bezüglich Internet-Domainnamen, Notruf und Kommunikation in ausserordentlichen Lagen, schreibt der Bundesrat.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2015 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des FMG. Der Bundesrat hatte bereits im Rahmen seines Berichts zum Fernmeldemarkt 2010 darauf hingewiesen, dass die technologische Entwicklung Anpassungen des zuletzt im Jahr 2007 revidierten FMG erfordere. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die interessierten Kreise waren eingeladen, sich bis zum 31. März 2016 zu äussern. Das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) hat die einzelnen Stellungnahmen auf seiner Website Ende Mai publiziert. Der Vernehmlassungsbericht ist auf dieser Seite ab sofort ebenfalls zugänglich.



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