Bei No-Deal-Brexit müssen die Briten ihre EU-Domains abgeben (Bild:Archiv)

Die 2006 eingeführte Domainendung ".eu" ist eine Alternative zu anderen Universal-Domains wie ".com" und ".org". Allerdings ist es nur möglich, eine solche Adresse zu registrieren, wenn man einen Wohn- oder Firmensitz innerhalb der Europäischen Union hat. Sie stehen weiters auch Mitgliedern des europäischen Wirtschaftsraums (EFTA) – Liechtenstein, Norwegen und Island – offen.

Sollte nun Grossbritannien ohne Abmachung aus der Europäischen Union austreten (No-Deal-Brexit), dann müssten britische Privatpersonen und Firmen rund 340.000 Domains mit ".eu"-Endung abgeben. Ab Austrittsdatum würde eine zweimonatige Frist einsetzen, binnen derer die Domains und alle daran hängenden Services wie E-Mail-Adressen noch verwendet werden können. Danach werden sie stillgelegt und für ein Jahr eingefroren. Anschliessend stünden die Adressen wieder für den Erwerb durch Bürger und Firmen in der EU offen.



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