Symbolbild:zVg

Anlässlich der elften Schweizer IT-Beschaffungskonferenz trafen sich am 24. August in Bern rund 300 Akteure aus dem öffentlichen Beschaffungswesen. Sie widmeten sich unter anderem der Frage, wie man nach dem neuen Vergaberecht Anforderungskriterien nutzen kann, um Nachhaltigkeit, also ökologische und soziale Standards, in der gesamten Lieferkette effektiver umzusetzen.

Dazu verweisen die Organisatoren der Konferenz darauf, dass die öffentliche Beschaffung von Gütern der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) überaus komplex sei. Beschaffende von ICT-Geräten müssten nämlich stets abwägen zwischen den gesetzlichen sozialen und ökologischen Mindestanforderungen, steigenden Erwartungen an die Produkte und den Kostendruck der Auftraggebenden. Dabei würden geltende Standards kaum kontrolliert und Nachhaltigkeit spiele in der Abwägung bisher keine bedeutende Rolle. Dies könne sich nun aber ändern, heisst es.

Mit der aktuellen Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) könnten Beschaffende nun nicht nur zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen als Ausschlusskriterien definieren, sondern auch die Innovation und die bessere Lebenszyklusbilanz im Rahmen der Ermittlung des vorteilhaftesten Angebots belohnen. Zudem könne die Einhaltung insbesondere von Mindeststandards besser überprüft werden. Wie diese Kriterien bei Ausschreibungen tatsächlich genutzt werden und wie gross der Einfluss in der Praxis tatsächlich sei, war denn auch Kern der Diskussion unter eingeladenen ExpertInnen.

Peter Pawlicki von Electronic Watch etwa, Vertreter einer Monitoring Organisation, stellt "eine grosse Nachfrage nach industrieunabhängiger Kontrolle vertraglicher Verpflichtungen zur Einhaltung von menschen- und arbeitsrechtlichen Standards" fest.

Und ein weiterer vielversprechender Lösungsansatz sei die Nutzung von digitalen Lösungen, die den Beschaffungsprozess durchgängig unterstützten und so grosses Potenzial hätten, nicht nur Effektivität und Effizienz im Einkauf, sondern auch die Durchsetzung und Sicherung der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben zu unterstützen.

Sowohl aus dem WTO-Panel als auch der Fachsession zur nachhaltigen Beschaffung konnte man mitnehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Auftraggeberseite und den Wirtschaftsverbänden der IT-Branche das Thema Nachhaltigkeit im IT-Bereich entscheidend vorwärtsbringen könne. Anschaulich zeige dies das Beispiel der Verhandlungen zwischen dem Innenministerium und dem IT-Branchenverband Bitkom in Deutschland.

Die jährlich durchgeführte IT-Beschaffungskonferenz wurde vom Institut Public Sector Transformation der Berner Fachhochschule (BFH) und dem Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität Bern organisiert, in Kooperation mit dem Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) sowie den Vereinen SwissICT und CH Open. Der Anlass richtete sich an Beschaffende, BeraterInnen, JuristInnen und Fachpersonen, die im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens tätig sind und an JournalistInnen, die sich mit Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) befassen.

Blick auf das Plenum (Bild: zVg)
Blick auf das Plenum (Bild: zVg)