thumb

Die vorsorgliche verdeckte Fahnung nach Pädophilen im Internet ist in Bern gesetzlich wieder möglich: Der Grosse Rat hat das Polizeigesetz entsprechend angepasst.

Bis Ende 2010 war die behördliche Überwachung von sogenanntene Chatrooms auf Bundesebene geregelt. Mit der neuen Strafprozessordnung entfiel diese Rechtsgrundlage; die Kantone müssen sich selber helfen. Dies hat das Berner Kantonsparlament nun einstimmig getan. Durch die Änderung der kantonalen Rechtsgrundlage ist die Polizei nun wieder dazu legitimiert, das Internet bei der Ermittlung verschiedenartiger Delikte präventiv zu durchforsten.