Auch Airbnb soll in St. Gallen in die Abgabenpflicht genommen werden (Bild: Pixabay)

Die vorberatenden Kommission der St. Galler Kantonsregierung sieht Handlungsbedarf bei der flächendeckenden Erhebung der Beherbergungsabgabe und der Kurtaxen. Insbesondere sollen Beherberger, die ihre Unterkünfte über elektronische Buchungsplattformen anbieten, beispielsweise Airbnb, konsequent in die Abgabepflicht genommen werden. In diesem Zusammenhang reicht die Kommission die Motion "Flächendeckender Einzug von Beherbergungsabgaben und Kurtaxen" ein.

Die Regierung soll nun prüfen, wie die genannten Abgaben unter Einbezug der elektronischen Buchungsplattformen auf einfache Weise zuverlässig eingezogen werden könnten und dem Kantonsrat dazu eine Vorlage unterbreiten. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster und voraussichtlich in der Novembersession 2022 in zweiter Lesung.

Bislang fehlt im Kanton St. Gallen eine Vereinbarung mit der US-amerikanischen Online-Zimmervermittlerin Airbnb zum Einziehen von Tourismusabgaben. Dies soll sich nach dem Willen der Kommission mit der Vorlage ändern. Andere Kantone wie Zürich, Zug, Baselstadt und Baselland, Schaffhausen oder Luzern haben bereits Vereinbarungen mit Airbnb.

Mit der Änderung des Tourismusgesetzes will die St. Galler Regierung sicherstellen, dass die Tourismusförderung im heutigen Umfang beibehalten werden könne. Mit einer Einmaleinlage von 2,2 Millionen Franken soll der Kanton die Tourismusrechnung stabilisieren, wie sie in der Vorlage schreibt.