Das schweizerische Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verfügt mit Beginn des neuen Jahres neu über zwei Einheiten, die auf Fragen der Cybersicherheit und der Sicherheit von Telekommunikationsnetzen spezialisiert sind. Die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" (MC) prüfe gemäss Mitteilung insbesondere, ob Funkanlagen die Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten erfüllen, während sich die Sektion "Sicherheit Netze und Dienste" (SND) der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und -diensten widme.
Die Änderungen in der Organisation des Bakom stehen den Angaben zufolge im Zusammenhang mit der nationalen Cyberstrategie und der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Sie sollen eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS und dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL ermöglichen. Die organisatorischen Anpassungen erfolgten demnach hauptsächlich im Rahmen von internen Verschiebungen und nach Überprüfung bestehender Aufgaben. Drei Stellen wurden neu geschaffen.
Ab dem 1. August 2025 werden drahtlose Geräte, die mit dem Internet verbunden sind - wie Smartphones, Smartwatches, Aktivitätstracker, Spielzeuge oder Babyphones - bessere Garantien in Bezug auf die Cybersicherheit bieten, betont das Bakom. Sie müssen demnach den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten verhindern und das Risiko von Geldbetrug verringern. Auch müssten sie sicherstellen, dass die Geräte nicht von böswilligen Personen für einen Cyberangriff genutzt werden können, um einen Online-Dienst durch das massenhafte Senden von Anfragen an einen Server lahm zu legen.
Die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" werde diese Anforderungen durchsetzen. Sie werde sich dabei auf die Bestimmungen zur Cybersicherheit stützen, die in der Verordnung des Bakom über Fernmeldeanlagen festgelegt sind.
Immer mehr Anwendungen und Dienste, die Private oder Unternehmen verwenden, seien abhängig von einer resilienten und gut funktionierenden Fernmeldeinfrastruktur. Die neue Sektion "Sicherheit Netze und Dienste" habe zum Ziel, die Sicherheit und Verfügbarkeit der Fernmeldenetze und -dienste aufrechtzuerhalten und zu stärken. Dafür setze sie die gesetzlichen Vorschriften um und entwickle sie weiter, z.B. um Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung zu härten oder um die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen, sei es im Bereich der Netzsicherheit oder im Bereich der unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen, so das Bakom.