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Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ist im Aufsichtsverfahren gegen die halbstaatliche Stiftung Switch weitgehend den Argumenten der elf klagenden Hosting-Provider gefolgt und hat Switch zu einschneidenden Massnahmen verpflichtet.

Damit sollen die bereits seit über zwei Jahren andauernden Wettbewerbsnachteile zu Ungunsten der Hosting-Provider beseitigt werden, lässt die in Rapperswil-Jona angesiedelte Hostpoint via Communiqué verlauten. Hostpoint ist einer der elf Provider, die die entsprechende Klage eingebracht hatten. Zudem müsse Switch ihre Verträge mit Switchplus sowie jährliche Kostenrechnungen betreffend Switchplus gegenüber dem Bakom offenlegen, heisst es weiter.

Mit Verfügung vom 11. April hat das Bakom als Aufsichtsbehörde demnach die von ihr mit der Registrierung von .ch- und .li-Domainnamen beauftragte Stiftung Switch dazu verpflichtet, ihre kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus nicht mehr länger bevorzugt zu behandeln. Konkret dürfe Switch ihrer Tochter keine werbewirksamen Leistungen mehr zur Verfügung stellen, die sie nicht auch anderen Wiederverkäufern anbiete. Switch werde es damit insbesondere verboten, Werbung für Switchplus auf ihrer Homepage weiter einzusetzen.

Zudem müsse Switch gegenüber dem Bakom künftig sämtliche Verträge oder Vertragsänderungen zwischen ihr und Switchplus offenlegen, sofern diese einen direkten oder indirekten Bezug zur Tätigkeit der Registrierung und Verwaltung von Domainnamen haben. Ausserdem sei die Stiftung rückwirkend ab dem Rechnungsjahr 2010 dazu verpflichtet, sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit Leistungen an Switchplus stehen, jährlich in einer getrennten Kostenrechnung gegenüber dem Bakom offenlegen. Weiter müsse Switch die Liste der Leistungen, welche sie zukünftig sowohl ihrer Tochtergesellschaft Switchplus als auch ihren Wiederverkäufern anbieten will, nicht nur veröffentlichen, sondern gleichzeitig auch dem Bakom vorlegen.

«Die Entscheidung des Bakom ist ein Erfolg für die Gruppe der elf Hosting-Provider, die sich mit Unterstützung von 40 weiteren Providern seit rund zwei Jahren gegen den Missbrauch der Marktmacht der Stiftung Switch beim Markteintritt der Tochterfirma Switchplus wehren», freut sich Claudius Röllin, Inhaber und Chief Marketing Officer von Hostpoint. «Mit ihrem Entscheid bestätigt die Aufsichtsbehörde damit unsere bereits im August 2009 geäusserte Ansicht, dass jegliche Werbung für Switchplus auf der Webseite von Switch, die über die den Mitbewerbern der Tochtergesellschaft gewährten Werbemöglichkeiten hinausgeht, unzulässig ist.»

Die Ende März 2011 durch die Gruppe der Hosting-Provider eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko bezüglich der Einstellung einer Vorabklärung gegen Switch sei vom Entscheid des Bakom nicht betroffen und laufe weiter, so das Communiqué. Nach dem Bakom-Entscheid gegen Switch geben sich die Hosting-Provider nun aber zuversichtlich, dass auch die Weko in ihrem Sinne entscheiden werde.



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