Symbolbild: zVg

Die SBB reagiert auf die Kritik am Datenschutz und verteidigt das geplante Projekt zur Einführung eines neuen Kundenfrequenz-Messsystem an Bahnhöfen. Der Datenschutz werde sehr wohl gewährleistet, betont das Bahnunternehmen. Die Ausschreibung dafür soll aber nochmals überarbeitet und präzisiert werden, um Missverständnisse in den technisch formulierten Ausschreibungsunterlagen von Anfang Februar auszuschliessen, heisst es in einer Aussendung dazu.

"Die Daten werden anonymisiert erfasst, es findet keine Verknüpfung mit Personendaten statt und es wird keine Gesichtserkennung eingesetzt. Welche Technologie zum Einsatz kommt, ist noch offen," so die SBB in der Mitteilung. Auch stehe die Bahn schon lange mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) in Kontakt. Es werde nichts beschafft und eingesetzt, dass nicht datenschutzkonform sei, streicht die SBB hervor.

Hintergrund der Debatte ist, dass die SBB seit Anfang Februar mit einer öffentlichen Ausschreibung Anbieter für das neue Kundenfrequenzmesssystem in den Bahnhöfen sucht und damit eine Diskussion über den Datenschutz im öffentlichen Raum entfacht hat. So berichtete etwa das Konsumentenmagazin "K-Tipp" letzte Woche unter Berufung auf die Ausschreibung, die SBB wollten ab September 2023 in 57 Bahnhöfen Videokameras mit Gesichtserfassung installieren, um das Kaufverhalten von Personen auszuwerten. Gleichzeitig wurden die Pläne als "Überwachung" in Medien kritisiert.

Wie die SBB betont, erfasse sie seit mehr als zehn Jahren an grösseren Bahnhöfen in der Schweiz die Anzahl der Bahnhofbenutzer:innen. Dabei würden keine persönlichen Daten erfasst. Mit dem Kundenfrequenzmesssystem seien keinerlei Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich, der Datenschutz wird jederzeit sichergestellt. Mit Hilfe der Zähldaten könnten jedoch Reinigungsintervalle, Informationsanzeigen, Sitzgelegenheiten und Verkaufsangebote optimiert und sich ändernden Benutzerzahlen und/oder -bedürfnissen angepasst werden. Auch könnten die Daten für die Dimensionierung von Durchgängen bei Umbauprojekten und für Personenflussstudien zur Vermeidung von Hindernissen und Engpässen genutzt werden, schreibt die SBB. Das neue Messsystem soll Gleiches leisten, aber aufgrund neuer technischer Möglichkeiten mit einer besseren Qualität und in einem höheren Detaillierungsgrad.

Der Konsumentenschutz hingegen stellt das Projekt in einer Stellungnahme in Frage. Das neue Messsystem des Staatsunternehmens solle persönliche Merkmale von Besucher:innen erkennen können und zugleich datenschutzkonform sein. Er ist der Meinung, dass dieses Vorgehen nicht mit dem öffentlichen Auftrag der SBB vereinbar sei. Zudem verweist der Konsumentschutz darauf, dass aktuell vor allem das Tracking im digitalen Raum thematisiert werde. Wegen der neuen technischen Möglichkeiten müsse die Debatte aber auch auf das Personentracking im physischen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum ausgeweitet werden.