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In der Frühlingssession berät der Ständerat über die geplante Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldegesetzes (BÜPF). Der Branchenverband Swico hat die Vorlage bereits mehrfach öffentlich kritisiert, ist aber bislang sowohl beim Bundesrat wie auch bei der Rechtskommission des Ständerates auf taube Ohren gestossen.

Damit bliebe die Revisions-Vorlage praktisch unverändert. In einem Schreiben fordert Swico die Mitglieder des Ständerates nun direkt auf, nicht auf die Vorlage einzutreten oder sie zur umfassenden Überarbeitung im Sinne der vorgebrachten Anträge zurückzuweisen.

Hier nachfolgend die Anträge des Swico im Überblick:
- Der Straftatenkatalog ist auf besonders schwerwiegende Straftaten zu beschränken
- Vorratsdatenspeicherung wie bisher auf sechs Monate beschränken
- Maximale Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren wesentlich verkürzen
- Kein Einbezug von beliebigen Outsourcing-Providern, Cloud-Dienstleistern etc. in die Ausforschung
- Keine Verpflichtung von Anbietern abgeleiteter Kommunikationsdienste (z.B. Anbieter von Cloud-Dienstleistungen), aktiv bei der Einschleusung von Staatstrojanern mitzuwirken
- Einschränkung des Kreises der Netzwerkbetreiber, welche Zutritt gewähren müssen
- Verbot von Staatstrojanern, bei welchen technisch nicht garantiert ist, dass keine Daten auf dem Zielcomputer verändert werden können
- Verbot, Antivirenprogramme lahmzulegen, um Staatstrojaner einzuschleusen
- Massive Reduktion des Kreises der Personen, die (vor allem extern in der Wirtschaft) mit der Überwachung zu tun haben, um unkalkulierbare Datenschutz- und Sicherheitsprobleme zu vermeiden
- Verbesserung des Rechtsschutzes von Unbeteiligten. Insbesondere gesetzliches Verbot der Verwertung von Zufallsfunden, ausser allenfalls in besonders schweren Fällen (Staatsterrorismus, Gefahr für Leib und Leben etc.)
- Entschädigung der Drittpersonen und -firmen für mit der Überwachung zusammenhängenden Kosten. Die Anbieter sind für ihre Aufwendungen vollumfänglich zu entschädigen.