Auch Ständerat entscheidet bei der letzten Meile für Swisscom (Grafik:Archiv)

Nach dem Nationalrat hat sich heute, Dienstag, auch der Ständerat auf die Seite von Swisscom geschlagen und den Entscheid gefällt, dass der Telekomriese nicht dazu verpflichtet werden soll, der Konkurrenz bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Mit 22 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen fiel die Entscheidung eindeutig aus. Uneinig ist man sich aber hinsichtlich der Netzneutralität.

Beide Räte wollen damit am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Die Entbündelung der letzten Meile bliebe ergoauf Kupferleitungen beschränkt. Zusätzliche Regulierungen gefährdeten Investitionen in den Netzausbau - besonders in Randregionen, argumentierte Claude Janiak (BL/SP) im Namen der Kommission. Isidor Baumann (CVP/UR) hingegen plädierte vergeblich für eine technologieneutrale Zugangsregelung, weil diese Wettbewerb und Innovation fördere. Auch sei der Zugang für andere Anbieter nicht gratis. Stefan Engler (CVP/GR) verwies darauf, dass nach der Entbündelung für Kupferleitungen im Jahr 2007 die Investitionen nicht zurückgegangen seien.

In einem anderen Punkt weicht der Ständerat vom Nationalrat ab. Er möchte, dass Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse nur dulden müssen, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Bundesrat und Nationalrat wollen dies zusätzlich ermöglichen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten übernehmen. Uneinig sind sich die Räte auch bei der Netzneutralität. Der Nationalrat hatte sich oppositionslos dafür ausgesprochen. Der Bundesrat möchte lediglich Transparenz schaffen. So sollen die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln. Der Ständerat schlägt einstimmig einen Kompromiss vor, der Ausnahmen bei der Netzneutralität schafft. Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert. Spezialdienste sind von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden - etwa die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV). Mit dieser flexiblen Regelung würden alle Möglichkeiten für zukünftige technologische Entwicklungen offen gelassen, erklärte Kommissionssprecher Janiak. Er verwies auf die EU, wo ebenfalls Ausnahmen für Spezialdienste vorgesehen sind.

Eine weitere Änderung betreffen Zugriffssperren für Kinderpornografie und andere verbotene pornografische Inhalte. Der Nationalrat beschloss, im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorzusehen. Der Ständerat möchte ergänzen, dass Fernmeldeanbieter Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei melden müssen. Beim Roaming folgte der Ständerat oppositionslos dem Bundesrat. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können. Beim Replay TV brachte der Ständerat eine Präzisierung an. Diese soll sicherstellen, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.

In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat die Revision des Fernmeldegesetzes mit 33 zu 7 Stimmen gut. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.