Symbolbild: SIN

Laut dem Bundesgesetz soll das elektronische Patientendossier ab 2020 für alle SchweizerInnen verfügbar sein. In diesem Zusammenhang beteiligt sich nach Zürich, Bern, Zug und Uri nun auch der Kanton Luzern an der Cantosana, der Trägerorganisation der Stammgemeinschaft Axsana, um die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) zu fördern.

Alle stationären Leistungserbringer im Gesundheitswesen müssen sich gemäss den Vorgaben bis im April 2020 einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen, um Zugang zu den EPD zu haben. Die Axsana ist eine solche Stammgemeinschaft, sie wird zu 50 Prozent von der Cantosana getragen, an der sich der Kanton Luzern nun ebenfalls beteiligt.

Da die Anforderungen an den Datenschutz sehr hoch und in der technischen Umsetzung entsprechend anspruchsvoll und kostenintensiv seien, brauche es Kooperationen. Gemäss einer Marktanalyse habe man entschieden, eine Anschlussempfehlung für die Axsana auszusprechen, bei der die Luzerner ein EPD eröffnen, verwalten und auch wieder aufheben können.

Gemeinsam mit den grössten stationären Leistungserbringern im Kanton leistet Luzern eine Anschubfinanzierung für den Aufbau der Stammgemeinschaft. Als Gegenleistung dafür erhalten alle Luzerner Leistungserbringer 20 Prozent Rabatt auf die Jahresgebühren der Axsana. Dies soll die ambulanten Leistungserbringer, etwa Hausärzte, zu einem Anschluss motivieren, weil für sie die Teilnahme am elektronischen Patientendossier freiwillig ist.

Die Beteiligung der Kantone ist in der Cantosana gebündelt. Neben Luzern machen bereits die Kantone Zürich, Bern, Zug und Uri als Aktionär an der Cantosana mit.

Das EPD ist eine digitale Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit. Es ist für die Patienten jederzeit abrufbar, und sie selbst bestimmen, welche Gesundheitsfachleute wann Zugriff darauf haben.



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