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Der Bundesrat passt diverse Verordnungen zum Fernmeldegesetz an die Entwicklungen des Marktes und der Technik an. Zusätzlich wird die Verwaltung von Internetadressen neu geregelt. Der schweizerische Verband der Telekommunikation Asut begrüsst die Erhöhung der Internetgeschwindigkeit im Rahmen der Grundversorgung sowie die Einführung der neuen Top-Level-Domain ".swiss", kritisiert aber die massiven Markteingriffe bei der Preisgestaltung und die komplizierten Abläufe bei der Verwaltung neuer im öffentlichen Interesse stehender Internet-Adressen.

Nach Meinung von Asut kommen Missbräuche bei der Preisansage von Mehrwertdiensten nur in Einzelfällen vor. Wegen ein paar schwarzen Schafen soll nun die grosse Mehrheit der Mehrwertdienstanbieter sowie die Fernmeldedienstanbieter zu kostspieligen Massnahmen und Investitionen gezwungen werden, was unverhältnismässig sei. Fehlbare Mehrwertdienstanbieter könnten durch das Bakom bereits heute sanktioniert werden, so Asut in der Aussendung. Für weitergehende Massnahmen bestehe keine Veranlassung. Zudem lehnt die Asut eine Regulierung der Gebühren zwischen Fernmeldedienstanbieter und Endkunden bei der Übermittlung von Mehrwertdiensten ab. Diese Gebühren seien Teil des Abonnements und unterlägen dem Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern. Ein Markteingriff durch den Bundesrat sei nicht angebracht, bekrittelt Asut.

Positiv äussert sich der Verband darüber, dass es neben „.ch“ zukünftig auch Schweizer Internetseiten mit der Endung „.swiss“ geben werde. Die Verwaltung der beiden Top-Level-Domain „.swiss“ und „.ch“ sowie die Rollen und Kompetenzen, von Marktteilnehmern, Kunden und vom Bakom, werden neu in der VID geregelt. Zwar schaffe die Verordnung nun eine klare Trennung bei .ch von Registry und Registrar-Tätigkeit, führe diese Kumulationsmöglichkeit aber bei .swiss wieder ein. Diese Verordnung sei unnötig kompliziert und schaffe durch die Einführung neuer Rechtsmittel und Verfahren erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Inhabern von Domain-Namen sowie bei den involvierten Marktteilnehmern (Registry und Registrare), konstatiert die Asut. Daher fordert der schweizerische Verband der Telekommunikation den Bundesrat auf, die Regelungen einfacher und klarer zu gestalten und auf unnötige Kumulationen von operativen und aufsichtsrechtlichen Rollen beim Regulator zu verzichten.