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Mit der Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) werden die Überwachungsmöglichkeiten und der Kreis der betroffenen Unternehmen nach Ansicht des Telekom-Branchenverbandes Asut stark erweitert. Es drohe eine ausufernde Überwachung, wobei die Kosten auf die Konsumenten überwälzt würden. Dabei werde der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Überwachungsmassnahmen viel zu wenig Beachtung geschenkt. Die Asut fordert daher deutliche Nachbesserungen beim Büpf.

Mit der Revision des Büpf unterliegen auch Datacenter-Betreiber, Hosting-Anbieter sowie Hotels, Restaurants oder Cafés mit öffentlichem Internetanschluss zukünftig der Überwachungspflicht. Die neuen Überwachungsmöglichkeiten erforderten substantielle Investitionen in Überwachungsgeräte und IT-Systeme. Zudem müsse ein 24h-Betrieb sichergestellt werden. Dabei sei fraglich, ob das Instrumentarium überhaupt zum Einsatz komme, kritisiert die Asut. Die Zahlen des Bundes zeigten, dass 2013 über 96 Prozent der Echtzeitüberwachungen Mobilfunkanschlüsse betroffen haben. Es sei daher nicht verhältnismässig, einen flächendeckenden Überwachungsapparat für alle Dienste aufzubauen, dessen Notwendigkeit und Wirksamkeit für die Aufklärung von strafbaren Handlungen nicht belegt ist.

Die Asut fordert daher eine Beurteilung der Wirksamkeit der neuen Überwachungsmassnahmen, bevor Internetfirmen oder Telekomunternehmen Geräte und Einrichtungen beschaffen und installieren müssen. Sonst würden Millionenbeträge in Ausrüstungen investiert, die dann nie oder nur selten zum Einsatz kämen. Es sei zudem stossend, dass diese Kosten nicht den Verursachern überwälzt, sondern neu voll und ganz durch die Unternehmen finanziert werden sollen. Letztlich zahlten die Kundinnen und Kunden die Rechnung und die Straftäter kämen gratis davon. Schliesslich setze diese Regelung auch völlig falsche Signale bei den Strafverfolgungsbehörden: Diese würden Überwachungsmassnahmen anordnen können, ohne sich über die betrieblichen oder finanziellen Konsequenzen Gedanken zu machen. Damit fehle jeder Anreiz für den effizienten Umgang mit dem Instrumentarium. Die Folge seien ausufernde Überwachungen. Die Asut erwarte folglich, dass der Ständerat diesen Bedenken Rechnung trage und die Gesetzesvorlage dementsprechend korrigiere.