Symbolbild: Detail aus einer Pro-Assange-Demo in London (Bild: Archiv)

Das Bezirksgericht Uppsala in Schweden hat die Ausstellung eines Haftbefehls gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 2010 abgelehnt. Ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft, mit dem ein Auslieferungsverfahren gegen den Australier in Gang gesetzt werden sollte, wurde zurückgewiesen. Assange sitzt derzeit in Grossbritannien in Haft.

Nach Ansichts des Gerichts sei Assange zwar "ein Verdächtiger" und es bestehe auch Fluchtgefahr, weill der Wikileaks-Gründer jedoch bereits in Grossbritannien im Gefängnis sitze, sei eine formelle Inhaftierung in Schweden für eine Befragung durch die Staatsanwälte nicht notwendig. Die Richter folgten damit in weiten Teilen der Argumentation von Assanges schwedischem Rechtsanwalt Per Samuelson. Der hatte eine Inhaftierung seines Mandanten nur zum Zwecke einer Befragung zudem als "unverhältnismässig" bezeichnet.

Zur Erinnerung: Assange war im April in London verhaftet worden. Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft verschanzt, um einem Auslieferungsantrag Schwedens zu entgehen. Der gebürtige Australier behauptete stets, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. In den USA ist Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstössen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt.



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