Der US-IT-Gigant Apple nimmt nach einer EU-Strafe weitreichende Änderungen an seinem App-Store-Modell und den Systemabfragen in der Europäischen Union vor. Der Konzern mit Zentrale im kalifornischen Cupertino reagiert damit direkt auf die im April 2025 verhängte Bussgeldstrafe der EU-Kommission in Höhe von 500 Millionen Euro wegen Verstössen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) sowie auf massiven Druck nationaler europäischer Wettbewerbshüter.
Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen zwei Kernbereiche: den App-Vertrieb und die Privatsphäre-Abfragen. So können etwa Entwickler neu frei entscheiden, wie sie Apps vertreiben und wie Nutzer bezahlen (z. B. einfacherer Download über Websites oder Drittanbieter-Marktplätze). Bislang hinderten strikte Vorgaben und hohe Gebühren Entwickler daran, alternative Kanäle effektiv zu nutzen.
Das Wort "Tracking“ fällt künftig komplett weg. Die Abfragefenster werden inhaltlich, sprachlich und optisch vollkommen neutral gestaltet. Die Buttons werden vertauscht und neu beschriftet: Oben steht nun "Erlauben“, unten "Verbieten“. Vorher war es umgekehrt. App-Betreiber dürfen Nutzer nach Ablauf eines Jahres erneut nach der Erlaubnis zur Datenverwendung fragen.
Die EU-Kommission rügte primär, dass Software-Entwickler ihre Kunden nicht kostenlos auf günstigere Angebote ausserhalb des App Stores hinweisen durften. Mit den neuen Richtlinien lockert Apple diese Barrieren, um weiteren, noch drastischeren Strafen (die bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen könnten) zu entgehen.
Neben der EU-Kommission hatte auch das deutsche Bundeskartellamt (zusammen mit französischen und italienischen Behörden) Apples Anti-Tracking-Abfrage ("App Tracking Transparency“) scharf kritisiert. Der Vorwurf lautet, Apple habe Drittanbieter durch die Optik der Abfrage benachteiligt, während der eigene Konzern Daten aus dem App Store und der Apple ID intern zu Werbezwecken kombinieren durfte.
Diese Anpassungen gelten ausschliesslich für Nutzer, die sich physisch innerhalb der Europäischen Union aufhalten. In Ländern ausserhalb der EU (mit Ausnahme von temporären Sonderregelungen wie in Polen, wo mit lokalen Behörden noch verhandelt wird) bleibt das alte System bestehen.
