Amazon und Apple im Vivier des deutschen Kartellamtes (Bild: Amazon)

Das deutsche Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren gegen den Online-Händler Amazon eingeleitet. Zudem nehmen die Wettbewerbshüter nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auch den Technologiekonzern Apple als Amazon-Lieferanten mit unter die Lupe. "Wir möchten klären, ob und in wie weit Amazon mit Markenherstellern zu Lasten von Dritthändlern kooperiert", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dem Blatt.

Einem Sprecher zufolge handelt es sich um ein sogenanntes Verwaltungsverfahren. Das Kartellamt könnte die Konzerne damit auffordern, die beanstandeten Praktiken einzustellen. Dem Kartellamt gehe es dem Blatt zufolge um die Frage, ob die Sperrung von Dritthändlern auf der Amazon-Plattform für den Verkauf von Markenprodukten zulässig ist. "Bei manchen Marken werden pauschal alle Händler mit Ausnahme von Amazon selbst und dem jeweiligen Markenhersteller ausgeschlossen", so Mundt. Bei anderen Marken beziehe sich der Ausschluss nur auf bestimmte Dritthändler.

Prominentestes Beispiel sei die Kooperation mit Apple. Seit Anfang 2019 sei der Verkauf von Apple-Produkten auf dem deutschen Amazon-Marktplatz nur noch autorisierten Apple-Händlern sowie Amazon selbst erlaubt. Solche Vereinbarungen müssten "das Gebot der Verhältnismässigkeit wahren und dürfen nicht zu einer Ausschaltung des Wettbewerbs führen".

Amazon reagiert auf die Anschuldigen mit folgender Stellungnahme: "Wir kooperieren vollumfänglich mit den zuständigen deutschen Behörden. Wir werden weiter Innovationen vorantreiben, um unseren Store zu verbessern, sowohl für unsere Kunden als auch für unsere Verkaufspartner. Und wir sind stets bestrebt, unseren Kunden die breiteste Produktauswahl anzubieten, während wir gleichzeitig enorme Ressourcen investieren, um ein vertrauensvolles Einkaufserlebnis zu bewahren, indem wir unseren Store vor unrechtmässigen Waren schützen. Wir verändern die Verkaufsberechtigungen niemals ohne guten Grund."



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