Amazon droht eine Verurteilung wegen Markenverstöösen (Bild: ictk)

Dem US-amerikanischen Online-Versandhandelsriese Amazon droht wieder einmal juristisches Ungemach. Der Konzern mit Hauptsitz in Seattle könnte künftig verstärkt für Markenrechtsverletzungen von Partnern zur Verantwortung gezogen werden. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vertritt nämlich in einem Gutachten die Auffassung, dass ein Unternehmen nach EU-Recht nicht von der Haftung befreit ist, wenn es aktiv am Vertrieb von Waren beteiligt ist.

Beispielsweise sei dies bei Waren der Fall, die von Amazon im Rahmen des Programms „Versand durch Amazon“ ausgeliefert werden. Dieses Programm ermöglicht es Verkäufern, ihre Produkte in Amazon-Logistikzentren zu lagern. Die Waren werden nach einer Bestellung dann auch durch Amazon verpackt und versendet.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten wegen einem Rechtsstreit in Deutschland. Dort hat das Unternehmen Coty Germany verschiedene Unternehmen des Amazon-Konzerns auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, weil es über einen Testkäufer festgestellt hatte, dass von Dritten über die Amazon-Website ohne Genehmigung das Parfum Davidoff Hot Water verkauft wird. Eine Erlaubnis wäre aber eigentlich notwendig, da Coty Germany eine Lizenz an der für Parfum eingetragenen Marke Davidoff hält.

Ein abschließendes EuGH-Grundsatzurteil zu der Sache wird innerhalb der nächsten Monate erwartet. Auf dessen Basis wird der Bundesgerichtshof in Deutschland dann im Einzelfall entscheiden. Er hatte den EuGH wegen Fragen zu grundlegendem EU-Recht eingeschaltet.



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