Pünktlich zur Hauptreisesaison nimmt die EU-Kommission den US-Zimmervermittler Airbnb ins Visier: Die Internetplattform verstosse mit teils unklaren Preisangaben und unzulässigen Geschäftsbedingungen gegen EU-Recht und habe bis Ende August Zeit für Korrekturen, erklärte die Brüsseler Behörde am Montag gemeinsam mit europäischen Verbraucherschutzbehörden. Reiche die Antwort nicht aus, könnte die Kommission einschreiten, hiess es weiter.

"Immer mehr Verbraucher buchen ihre Urlaubsunterkunft online und dieser Sektor bietet Urlaubern viele neue Chancen", erklärte Verbraucherkommissarin Vera Jourova. "Aber Erfolg kann keine Entschuldigung dafür sein, sich nicht an EU-Verbraucherschutzregeln zu halten." Die Kunden müssten leicht verstehen können, für welche Dienste sie wie viel zu zahlen hätten. Nötig seien zudem faire Regeln bei Stornierung durch den Eigentümer. "Ich erwarte, dass Airbnb rasch die richtigen Lösungen präsentiert", betonte Jourova.

Konkret stossen sich Kommission und Verbraucherbehörden daran, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer der Gesamtpreis einschliesslich Servicegebühren erkennbar sei. Ausserdem müsse die Plattform klar ersichtlich darstellen, ob es sich um einen privaten oder professionellen Anbieter handle – denn für beide Kategorien seien jeweils unterschiedliche Verbraucherregeln gültig. Darüber hinaus fordert sie diverse Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters mit Blick auf Klagemöglichkeiten und Schadenersatzfragen.



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